Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand 17.01.2013)
MCS-Computer e.K.
Hennenbühlstrasse 10
85051 Ingolstadt
Telefon: +49 841 9712750
Fax: +49 841 9712751
I.
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir die Leistung oder Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht mit eingeschlossen.
Produktänderungen bei Änderung oder Weiterentwicklung durch den Hersteller bleiben vorbehalten, sofern die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erreicht werden.
3. Maßgeblich ist allein der zu Grunde liegende Vertrag. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Nebenabreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. Im Übrigen ist die Telekommunikationsübermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
II. Verkaufsbedingungen
1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart sind. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch uns.
Die Lieferung kann von der vorherigen Begleichung fälliger Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis, auf dem die Lieferverpflichtung beruht, abhängig gemacht werden. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, auch die nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, verursacht sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
Unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,
- die Teillieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Berechtigte Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in Ingolstadt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von unserer Seite noch andere Leistungen (zum Beispiel Versand) übernommen wurden. Auf Wunsch des Kunden kann gegen entsprechende Kostenerstattung eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Käufer angezeigt haben.
4. Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für gebrauchte Ware wird keine Haftung übernommen, es sei denn dies wurde schriftlich vertraglich vereinbart.
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
Wir übernehmen keine Haftung für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder nicht autorisierte Veränderungen oder Umbauten der gelieferten Ware durch den Kunden zurückzuführen sind.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich für uns.
Der Kunde ist zur Veräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle ihm hieraus entstehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung darf nur im Verwertungsfall widerrufen werden.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hierüber zu informieren.
Wir werden die Ware, sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstützungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
III. Leistungsbedingungen
1. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Sofern vertraglich nicht anders geregelt, ist von unserer Leistung nicht umfasst:
- Lieferung und Abholung
- die Software Grundinstallation der Geräte
- die Aufstellung und Einrichtung der Geräte
- Abbauen / Umbauen vorhandener Geräte
- Datensicherung vorhandener Daten
- die Installation bestellter Software
- die Installation bestehender Software
- Einweisung in das System
- Supportleistungen
- Unterstützung bei Anwenderproblemen
Folgende Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich in der Leistung inbegriffen, nach den vertraglich vereinbarten, hilfsweise nach den branchenüblichen Stundensätzen abgerechnet:
- Support
- Schulungen / Einweisungen
- sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen
2. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt eine Abrechnung in Zeitabschnitten von 15 Minuten bei vor Ort Einsätzen und minutengenau bei Fernwartung.
Begonnene Zeitabschnitte bei vor Ort Einsätzen, die die volle Zeit von 15 Minuten nicht erreichen, werden auf 15 Minuten aufgerundet.
Zeiten, die für die Fehlersuche aufgewandt werden, gelten als Arbeitszeit. Die gilt auch, wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann, weil er während der Überprüfung nicht aufgetreten ist.
Fahrzeiten werden gesondert berechnet und vergütet.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen. Alle unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weitere Schäden im Falle des Verzugs bleibt hiervon unberührt.
Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Rückstand, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung und/oder Leistung davon abhängig zu machen, dass alle offenen Zahlungen beglichen sind.
2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Haftung und Schadensersatz
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit wir oder unser Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einen Schaden des Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Außer bei Vorsatz ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Abweichend davon haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht = Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann) verletzt haben. Die Schadensersatzhaftung ist auch in diesem Fall, soweit uns kein Vorsatz zur Last fällt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung, als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
2. Wir haften nicht für Datenverluste, Beschädigungen von Datenträgern oder fehlende Verarbeitung von Daten, sowie alle in diesem Zusammenhang entstehende Schäden, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten vorab zu kopieren und auf externen Datenträgern zu sichern. Das Wiederherstellen verlorener Dateien ist Aufgabe des Kunden.
Alle Daten, die uns vom Kunden zur Weiterbearbeitung überlassen werden, müssen frei von Urheberrechten Dritter sein oder dem Kunden zur Verwendung überlassen worden sein. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei Verstößen von Ansprüchen Dritter freizustellen.
VI. Rechtsmängel
1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen haften wir nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt werden.
2. Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einem Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Für eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln
3. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletzt, benachrichtigt uns der Kunde unverzüglich. Wir und ggf. unser Vorlieferant sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5. Werden durch unsere Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen können.
9. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
10. Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder von uns grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer V. Haftung und Schadensersatz ergänzend, für unseren zusätzlichen Aufwand können wir Vergütung unseres Aufwandes verlangen, soweit
a) wir aufgrund einer Meldung tätig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
VII. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
1. Der Kunde und wir benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns – soweit erforderlich – zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung zur Verfügung steht.
3. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf unseren Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung des Mangels.
5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. 6. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
7. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
8. Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind unsere Betriebsgeheimnisse. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf unserer Einwilligung, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme haben wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu liefern.
VIII. Exportkontrollvorschrift
Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Ingolstadt.
X. Datenspeicherung
Personenbezogene Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
XI. Schlussbestimmungen
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.